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02.08.2024

Wichtige Rechtliche Neuerungen von der Rechtsberatung der Handwerkskammer Dresden

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Dresden hat neue, wichtige rechtliche Neuerungen veröffentlicht. Diese Informationen sind für alle Handwerksbetriebe von großer Bedeutung und sollten sorgfältig gelesen und beachtet werden. Die Neuerungen betreffen verschiedene rechtliche Bereiche und sind darauf ausgerichtet, Handwerksbetriebe über aktuelle gesetzliche Änderungen und Bestimmungen zu informieren.

Durch diese Veröffentlichungen erhalten Sie eine umfassende Übersicht über die relevanten rechtlichen Änderungen, die für Ihren Betrieb von Interesse sein könnten. 

Quelle: Handwerkskammer Desden

1. Kassenführung – Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) 

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28. Juni 2024 (Az. IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009 – mitgeteilt, dass nunmehr eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit mittels „Mein ELSTER“ und die ERiC- Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung steht. 

2. E-Rechnung

Unternehmen werden zukünftig grundsätzlich verpflichtet sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) im inländischen zwischenunternehmerischen Bereich empfangen und senden zu können.

3. Es gibt ein neues Gesetz, das die Impressumpflicht für Website-Betreiber bestimmt - DDG

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Die vormals im TMG geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG geregelt.

4. „Praxis Arbeitsrecht“- Informationsbroschüre des ZDH zu den Mindestlöhnen

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird.

Weitere Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Neuerungen finden Sie unter:

Kassenführung – Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Die E-Rechnung wird ab 2025 im B2B-Bereich verpflichtend

Download Impressumspflicht

Mindestlöhne im Handwerk - Handwerkskammer Dresden

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